Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Schweiz
Der Gesetzgeber hat durch die Gesetze des barrierefreien Zugangs eine zusätzliche Komplexität in die Wegleitung eingebracht. Seit dem 1. Januar 2004 ist das schweizerische Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Personen mit Behinderungen (BehiG) in Kraft. Dieses hat zum Zweck, Benachteiligungen von Behinderten zu verringern. Es setzt die Rahmenbedingungen, die es Personen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es umfasst ein Benachteiligungsverbot in den Bereichen öffentlich zugänglicher Bauten, öffentlicher Verkehr, Wohnund Arbeitsgebäuden, Dienstleistungen des Gemeinwesens sowie in der Aus- und Weiterbildung. Deshalb ist es notwendig, nicht nur bauliche Vorkehrungen zu treffen, sondern auch die Beschilderung und Wegführung für Personen mit und ohne Behinderung barrierefrei zu gestalten.
Richtlinien für Türschilder und elektronische Terminals
Der Verband Schweizerischer Ingenieure und Architekten (SIA) setzt mit der SIA 500 Norm Richtlinien für behindertengerechtes Bauen. Insbesondere werden Vorgaben gemacht, wie Türschilder zu gestalten sind. Im Weiteren gibt die Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in einem Merkblatt Hinweise zur Ausführung von elektronischen Terminals, die von Personen mit und ohne Behinderung optimal bedient werden können


