Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

AGB

Anforderungen an die Betreiber von Gebäudebeschriftungen
Vertragsabschluss

Ein Kauf- bzw. Lizenzvertrag im Sinne von Art. 1 OR kommt mit dem Empfang der Auftragsbestätigung von A-Design zustande. Etwaige Fehler oder Widersprüche in der Auftragsbestätigung sind vom Besteller unverzüglich schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von fünf Tagen gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vom Besteller genehmigt.

Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen ist, die Anzahlung bezahlt und die technischen Punkte bereinigt worden sind. Kommt A-Design mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzt, verbunden mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete. Besteht der Liefergegenstand aus mehreren Einheiten, so beschränkt sich das Recht zum Rücktritt auf die Einheiten, die nicht innerhalb der verbindlich vereinbarten Lieferfrist und der Nachfrist geliefert werden. Weitergehende oder anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Abnahme, Nutzen und Gefahr

Der Besteller bestätigt bei der Übergabe mit seiner Unterschrift, dass sich der Kaufgegenstand in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand befindet (Abnahme). Die Lieferung gilt als erfolgt und abgenommen, wenn nicht innerhalb von fünf Tagen nach Übergabe derselben begründet und schriftlich Mängelrüge bei A-Design erhoben wird. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Lieferung auf den Besteller über.

Transporte durch den Kunden

Grundsätzlich gilt die Gewährleistung von A-Design für die Installation und den Betrieb des Kaufgegenstandes am vorgesehenen Standort in der Schweiz. Für Schäden, welche aufgrund des Transports durch den Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte entstehen, lehnt A-Design jede Haftung ab. Dies gilt insbesondere für Transporte an Messen im In- und Ausland, auch wenn der Transport in einem von A-Design gelieferten Koffer erfolgt.

Gewährleistung

Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Gewährleistung von A-Design für die Waren- und Produktelieferungen und die geleisteten Arbeiten auf zwölf Monate ab Lieferdatum beschränkt. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf von A-Design hergestellte Waren und Produkte, welche nachgewiesenermassen infolge Fabrikations- oder Materialdefekten unbrauchbar oder schadhaft sind. Einschränkung der Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nicht bei Schäden, die durch eine unsachgemässe Benutzung, Pflege oder Wartung, durch ausgebrannte Bildschirme, Glasbruch, Kabelbrände oder Elementarschäden verursacht werden. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden durch eine (ohne Zustimmung von A-Design) vorgenommene Veränderung oder Reparatur, durch den Betrieb oder die Lagerung der Waren und Produkte in einer hierfür nicht geeigneten Umgebung oder durch einen unsachgemässen Transport. Alle nicht genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für die von A-Design gelieferte oder lizenzierte Software gelten ausschliesslich die dafür vorgesehenen Gewährleistungsbestimmungen.

Mängelbeseitigung

A-Design ist berechtigt, Mängel zunächst wahlweise durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Sollte eine Mängelbeseitigung auch innerhalb einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder das Rückgängigmachen des Kaufvertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen A-Design können nicht geltend gemacht werden.

Haftung

Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen, wegen Verletzung von Nebenpflichten oder bei Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages im Allgemeinen haftet A-Design nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für die von A-Design gelieferte oder lizenzierte Software gelten ausschliesslich die dafür im Lizenzvertrag vorgesehenen Haftungsbestimmungen.